.
  • llll► Anwalt / Rechtsanwalt Steffen Reichwald in Oranienburg zum Autokaufrecht / Autorecht:
  • Impressum
  • Datenschutzhinweise
  • Rechtsanwalt Anfahrt
  • Anwalt Kontakt
  • Arbeitsrecht Oranienburg
  • Verkehrsrecht Oranienburg
  • Erbrecht Oranienburg
  • Kanzlei Oranienburg

Autokaufrecht

  • Anwalt in Oranienburg
  • Gewährleistung Übersicht
  • Autokauf Mangel-Begriff
  • Einzelne Kaufmängel
    • lange Standzeit
    • Geruchsbelästigung
    • Oldtimer
    • Umweltplakette
    • Kilometerangabe
  • Nacherfüllung
    • Nacherfüllungsort
      • Vorschussanspruch ?
    • Beweislast
  • Rücktritt
    • erheblicher Mangel ?
    • Nutzungsausfallschaden
    • Nutzungswertersatz
  • Minderung
  • Schadensersatz
  • allgemeine Beweislastverteilung
    • Beweislastverteilung bei Arglist
  • Gewährleistungsausschluss
    • Privatverkauf
  • Verjährung
  • Finanzierter Autokauf
  • Ausschluss Herstellergarantie

Sonstiges

  • Impressum
  • Datenschutzhinweise
  • Amtsgericht Oranienburg
  • Wer ist Verbraucher ?
  • Wer ist Unternehmer ?

Seitenaufrufe Kanzlei

Beitragsaufrufe
263319
Anwalt Oranienburg

Aktuell sind 19 Gäste und keine Mitglieder online


BGH News

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 023/2013 vom 06.02.2013

Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob sich der Käufer eines Neuwagens noch auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen kann, wenn er die Abnahme des an Lackierung und Karosserie beschädigten Fahrzeugs nicht generell abgelehnt, sondern zunächst eine Beseitigung der Schäden verlangt hat und diese anschließend nur unzureichend gelungen ist.

Der Kläger bestellte im November 2009 bei der Beklagten, einer BMW-Vertragshändlerin, zum Preis von 39.000 € einen BMW 320d als Neuwagen. Im Dezember 2009 verweigerte er die Annahme des Fahrzeugs wegen Schäden an der Lackierung und der Karosserie und verlangte unter Fristsetzung Nachbesserung. Gestützt auf ein Sachverständigengutachten, das die daraufhin vorgenommene Nachbesserung für nicht ordnungsgemäß erachtet hatte, lehnte er Mitte Januar 2010 eine Übernahme des Fahrzeugs erneut ab und trat vom Vertrag zurück, nachdem die Beklagte sich darauf berufen hatte, dass das Fahrzeugs nunmehr mängelfrei sei.

Der Kläger hat die Beklagte auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Anzahlung in Höhe von 10.000 €, Freistellung von den zur Fahrzeugfinanzierung eingegangenen Darlehensverbindlichkeiten sowie Ersatz von Sachverständigenkosten in Anspruch genommen. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen, weil der Kläger sich angesichts seines Nachbesserungsverlangens nicht mehr auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen könne und die verbliebenen Mängel, auch wenn zu deren Beseitigung Kosten von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises anfallen könnten, lediglich optischer Natur und kaum wahrnehmbar seien.

Die vom Bundesgerichtshof zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.

Weiterlesen ...
Haftungsausschluss

Alle Inhalte dieses Internetauftrittes der Rechtsanwaltskanzlei Steffen Reichwald ersetzen keine Rechtsberatung für den Einzelfall und stellen keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Obwohl die Angaben und Ausführungen nach bestem Wissen zusammengestellt wurden, bitte ich um Verständnis dafür -unter anderem wegen der lediglich verkürzten Darstellung, welche eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage unmöglich macht und der Tatsache, dass Gesetze laufend geändert werden und neue Gerichtsentscheidungen ergehen- dass für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen wird.

Beachten Sie bitte auch den weitergehenden Haftungsausschluss im Impressum der Homepage.

Meine Datenschutzhinweise finden sie unter anderem unter nachfolgenden Link: "Datenschutzhinweise"

Back to Top

© 2022 rechtsanwalt-autokaufrecht-oranienburg.de